L’institutionnalisation de la coopération transfrontalière entre collectivités locales / Die Institutionalisierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen lokalen Gebietskörperschaften

L’institutionnalisation de la coopération transfrontalière entre collectivités locales / Die Institutionalisierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen lokalen Gebietskörperschaften

Grenzraum
Frankreich-Belgien, Frankreich-Luxemburg, Frankreich-Deutschland, Frankreich-Schweiz, Frankreich-Italien, Frankreich-Monaco, Frankreich-Andorra, Frankreich-Spanien
Sprache(n)
Französisch
Deutsch
Einleitung

Der von einem Juristen für öffentliches Recht geschriebene Beitrag vertieft den organischen Aspekt der Institutionalisierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen lokalen Gebietskörperschaften und Behörden. Er behandelt die Organe, die sich in den Grenzräumen befinden und diese Zusammenarbeit organisieren.

Zusammenfassung

Der Beitrag stellt die ganze Palette der Organe der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit dar, die an den Grenzen des französischen Festlands, das an acht Nachbarstaaten grenzt, entstanden sind, sowie gegebenenfalls ihre regionalen Unterabteilungen. Es gibt zunächst nationale Organe, d.h. Verbände (überall vorhanden), Organe nach französischem Recht („sociétés d’économie mixte locale“ [lokale gemischtwirtschaftliche Unternehmen] und europäische Distrikte) sowie Organe nach ausländischem Recht. Anschließend werden supranationale Organe vorgestellt (GÖZ, EVTZ, VEZ), die ihren Erfolg der rechtlichen Harmonisierung schulden. Andere Organe gehen jedoch zurück, die aus der Anfangsphase der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit hervorgingen (Arbeitsgemeinschaften).

Inhalt

Der Beitrag ist dem Bereich des öffentlichen Rechts zuzuordnen und wendet eine aussagekräftige Methode an. Er präsentiert die ganze Bandbreite der Organe der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die an den Grenzen des französischen Festlands, das an acht Nachbarstaaten grenzt, entstanden sind, sowie gegebenenfalls ihre regionalen Unterabteilungen. Zunächst werden nationale Organe vorgestellt, die jedoch nur von geringerem Interesse sind, d.h. privatrechtliche Verbände, die in allen untersuchten Rechtssystemen bestehen, spezifische Organe nach französischem Recht (vor allem „sociétés d’économie mixte locale“ [lokale gemischtwirtschaftliche Unternehmen] und europäische Distrikte) sowie Organe nach ausländischem Recht (besonders in Spanien, in der Wallonie, in Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz). In einem zweiten Schritt werden supranationale Organe vorgestellt. Insbesondere diejenigen, welche die Technik der juristischen Harmonisierung nutzen, sind in der Praxis erfolgreich (Grenzüberschreitender örtlicher Zweckverband (GÖZ), Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ), Verbund für euroregionale Zusammenarbeit (VEZ)), während andere, die noch aus der Anfangsphase des Rechts der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit stammen (Arbeitsgemeinschaften des Gebirgsraums) zurückgehen.

Inhaltsverzeichnis:

 

  • Einführung
  • Geringeres Interesse an nationalen Organen
  • Spezifische Organe nach französischem Recht
  • Lokales gemischtwirtschaftliches Unternehmen (SEML)
  • Der „Grenzüberschreitende örtliche Zweckverband“ (GÖZ), als europäischer Distrikt bezeichnet
  • Die in den Rechtssystemen von Frankreichs Nachbarstaaten vorgesehenen Organe
  • Das „syndicat mixte“ [Zweckverband]
  • Der Regionalverband in Baden-Württemberg und die Planungsgemeinschaft von Rheinland-Pfalz
  • Mittelstarkes Interesse an supranationalen Organen
  • Der Erfolg der teilweise gleichförmigen Organe der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
  • Der Grenzüberschreitende örtliche Zweckverband (GÖZ)
  • Der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)
  • Der Verbund für euroregionale Zusammenarbeit (VEZ)
  • Der Rückgang atypischer Organe der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
  • Die Krise der bestehenden Zusammenschlüsse in Form regionaler Arbeitsgemeinschaften
  • Die Marginalisierung eines „umgeleiteten“ Organs, der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)
  • Schlussfolgerung
Fazit

Eine immer stärker werdende Entwicklung der rechtlichen Maßnahmen (auf nationaler und supranationaler Ebene) und eine tiefgründige Veränderung der Mentalitäten der Akteure führten zu von den Gründern dieser Form der Annäherung zwischen den europäischen Staaten kaum vorstellbaren Fortschritten in der Institutionalisierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften. Dennoch bleiben große Hindernisse bestehen, die hauptsächlich aus der Komplexität dieser rechtlichen Besonderheit, die mit der Weiterentwicklung verstärkt wird, hervorgehen. Eine wirklich harmonisierte europäische Gesetzgebung, welche die nationalen Unterschiede und die Eigenschaften jeder Grenze auf ein Minimum reduziert, muss noch erarbeitet werden.

Kernaussagen

Mehrere Arten von Organen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen lokalen Gebietskörperschaften und Behörden haben keinen oder weniger Erfolg in der praktischen Umsetzung: die nationalen Organe, die Organe, die aus der Anfangszeit der Zusammenarbeit stammen, und die Organe, deren genauer Gegenstand nicht die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist (aber z.B. die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsunternehmen).

Die Organe, deren rechtliches System auf supranationaler Ebene harmonisiert wird, sind im Aufstieg begriffen, gleich ob es sich um Vereinbarungen zur Schaffung eines spezifischen Grenzraumes (z.B. zwischen Frankreich, Deutschland und der Schweiz), um allgemeine Vereinbarungen auf der Ebene des Europarates oder um EU-Verordnungen handelt.

Leitung

Philippe Cossalter, Professeur de droit public, Sarrebruck

Verfasser des Eintrags
Perrine
Dethier
Ansprechpartner
Erstellungsdatum
2019
Erschienen in
Revue Générale du Droit
Identifikationsnummer

978-3-639-56094-7