Landesentwicklungsplan Saarland Teilabschnitt « Siedlung » 2006 – textliche und zeichnerische Festlegungen mit Begründung/Erläuterung

Landesentwicklungsplan Saarland Teilabschnitt « Siedlung » 2006 – textliche und zeichnerische Festlegungen mit Begründung/Erläuterung

Grenzraum
Saarland
Sprache(n)
Deutsch
Einleitung

Landesweite Raumordnungspläne sind verpflichtend in allen Flächenländern Deutschlands aufzustellen (vgl. §13 Raumordnungsgesetz). Im Saarland bestehen zwei separate landesweite Raumordnungspläne. Der Landesentwicklungsplan Teilabschnitt „Siedlung“ stellt ein Planwerk für eine nachhaltige und umweltverträgliche Siedlungsentwicklung dar. Im Landesentwicklungsplan Teilabschnitt „Umwelt“ liegt der Fokus auf flächen- und standortbezogenen raumordnerischen Festlegungen.

Zusammenfassung

Der Landesentwicklungsplan „Siedlung“ des Landes Saarland hat die Koordinierung verschiedenster Raumnutzungsansprüche zur Aufgabe. Diese Ansprüche an den Raum gilt es hinsichtlich deren überörtlichen Relevanz untereinander abzuwägen und bestimmte Raumfunktionen durch die Landesplanung zu sichern. Zur Erfüllung dieser Aufgabe werden im Landesentwicklungsplan „Siedlung“ des Saarlands Ziele und Grundsätze festgelegt, die die siedlungsstrukturelle Entwicklung betreffen oder diese tangieren. Neben textlichen Festlegungen hierzu, beinhaltet auch eine zeichnerische Karte des Landesentwicklungsplans „Siedlung“ Festlegungen der Raumordnung. Der Landesentwicklungsplan „Siedlung“ des Saarlands stellt ein landesweiter Raumordnungsplan dar, welcher auf die Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit der künftigen Siedlungsentwicklung des Landes abzielt.

Inhalt

Der Landesentwicklungsplan „Siedlung“ des Landes Saarland hat die Koordinierung verschiedenster Raumnutzungsansprüche zur Aufgabe. Diese Ansprüche an den Raum gilt es hinsichtlich deren überörtlichen Relevanz untereinander abzuwägen und bestimmte Raumfunktionen durch die Landesplanung zu sichern. Zur Erfüllung dieser Aufgabe werden im Landesentwicklungsplan „Siedlung“ des Saarlands Ziele und Grundsätze festgelegt, die die siedlungsstrukturelle Entwicklung betreffen oder diese tangieren. Neben textlichen Festlegungen hierzu, beinhaltet auch eine zeichnerische Karte des Landesentwicklungsplans „Siedlung“ Festlegungen der Raumordnung. Der Landesentwicklungsplan „Siedlung“ des Saarlands stellt ein landesweiter Raumordnungsplan dar, welcher auf die Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit der künftigen Siedlungsentwicklung des Landes abzielt.

Noch bis in die 1990er Jahre galt die Bewältigung einer erhöhten Wohnbauflächennachfrage durch Zuwanderung und infolge der geburtenstarken Jahrgänge als zentrale Herausforderungen der Landesplanung im Saarland. Ab Mitte der 1990er Jahre schwächte sich dieser Siedlungsdruck jedoch ab. Die demographische Situation veränderte sich: Alterung und Bevölkerungsrückgang prägten die Nachfrage, sodass neue Ansätze zur Bewältigung dieser Schrumpfungsdynamiken erforderlich wurden. Zudem bewirkte die Globalisierung kleinräumige Divergenzen bei der räumlichen Entwicklung. Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2006 der Landesentwicklungsplan „Siedlung“ des Saarlands rechtskräftig, welcher bei diesen veränderten Rahmenbedingungen ansetzt.

Die landesplanerische Koordinierung sämtlicher Raumnutzungsansprüche und die Festlegungen siedlungsstruktureller Vorgaben orientieren sich an vorgegebenen übergeordneten Prinzipien der Landesplanung im Saarland. Hierzu zählen die Prinzipien der Gleichwertigkeit, Nachhaltigkeit und dezentralen Konzentration. Weiterhin hat sich die Landesplanung am Prinzip der kompakten Siedlungsstruktur kurzer Wege zu orientieren und an die Erfordernisse des demographischen Wandels anzupassen.

Hauptbestandteil des Landesentwicklungsplans „Siedlung“ des Saarlands aus dem Jahr 2006 stellen siedlungsstrukturelle Festlegungen der Raumordnung dar. Diese sind als Ziele oder Grundsätze formuliert und weisen dementsprechend unterschiedliche Bindungswirkungen auf. Die Festlegungen zur Siedlungsstruktur des Landesentwicklungsplans „Siedlung“ umfassen Festlegungen zu

  • Zentralen Orten,
  • raumordnerischen Siedlungsachsen,
  • Raumkategorien und zur
  • Wohnsiedlungstätigkeit.

Darüber hinaus werden Zielgrößen für den Wohnungsbedarf sowie Ziele und Grundsätze für die Ansiedlung, Erweiterung und Änderung von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen festgelegt. Die formulierten Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans sind auf kommunaler Ebene bei der Bauleitplanung zu beachten (Ziele) bzw. zu berücksichtigen (Grundsätze).

Durch die Festlegung von Zentralen Orten soll die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleitungen sichergestellt werden und die Siedlungsentwicklung räumlich konzentriert werden. Raumordnerische Siedlungsachsen sehen eine Konzentration der Siedlungsentwicklung entlang bedeutsamer Verkehrsachsen vor. Die Festlegungen Zentraler Orte und Raumordnerische Siedlungsachsen dienen der Tragfähigkeit und Auslastung bestehender infrastruktureller Angebote. Die Festlegung von Raumkategorien ermöglicht eine spezifische Zielansprache für strukturell einheitlich bzw. ähnlich geprägte Räume innerhalb des Landes. Weitere Ziele und Grundsätze zur Wohnsiedlungstätigkeit zielen auf eine dezentrale Siedlungsstruktur ab, welche wiederum zum Freiraumschutz, zum Schutz ökologischer Funktionen sowie zur Verkehrsminimierung bzw. -vermeidung beiträgt. Verbindliche, quantitative Zielgrößen für den Wohnungsbedarf stellen einen schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen sicher und durch Ziele und Grundsätze zu großflächigen Einzelhandelseinrichtungen wird eine ausbalancierte und bedarfsgerechte Einzelhandelsstruktur gewährt, welche sich an den zentralörtlichen Einstufungen von Gemeinden orientiert.

Der Landesentwicklungsplan „Siedlung“ ist mit den, an das Saarland angrenzenden Regionen Deutschlands, Frankreichs und Luxemburgs und deren Planungen abgestimmt. Zudem bestehen Kooperationen zur grenzüberschreitenden Abstimmung der siedlungsstrukturellen Entwicklung, sprich zur Abstimmung wesentlicher Leitlinien der Raumordnung.

Diese Kooperationen erfolgen durch die Regionalkommission Saarland-Lothringen-Luxemburg-Trier/Westpfalz und den interregionalen SaarLorLux-Gipfel, ein politisches Gremium bestehend aus Ministerpräsidenten und Präsidenten der beteiligten Länder, Regionen und Départements. Weiterhin stimmen sich kommunale Gebietskörperschaften, wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure ab, um bestehende Unterschiede der Wirtschafts-, Sozial- und Rechtssysteme im grenzüberschreitenden Kontext durch interne Kooperation zu nivellieren. Eine gemeinsame strategische Grundlage für die interregionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit stellte während der Aufstellung des Landesentwicklungsplans Teilabschnitt Siedlung das „Raumentwicklungskonzept SaarLorLux-Plus“ sowie das „Zukunftsbild 2020“ des 7. SaarLorLux-Gipfels im Jahr 2003 dar. Nennenswert sind darüber hinaus bereits erfolgte Interreg-Programme, welche es dem „SaarLorLux-Raum“ unter anderem ermöglichten, grenzüberschreitend die grundlegende Planungsausrichtung abzustimmen. Auch der formelle Landesentwicklungsplan „Siedlung“ des Saarlands schafft durch die Festlegung von „Handlungsräumen“ eine Basis für die Etablierung von grenzüberschreitenden Regionalmanagements und unterstützt somit informelle Ansätze der Raum- bzw. Regionalentwicklung.

Fazit

Neben sich wandelnden demographischen Entwicklungen stellt die Globalisierung ein wesentlicher Grund für die Notwendigkeit der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans „Siedlung“ des Saarlands im Jahr 2006 dar. Folglich bestehen Anpassungsbedarfe landesweiter Raumordnungspläne bei veränderten raumstrukturellen Rahmen-bedingungen.

Der rechtskräftige Landesentwicklungsplan “Siedlung” des Saarlands beinhaltet umfassende raumordnerische Instrumente zur Steuerung der Siedlungsentwicklung und zur Sicherung einer nachhaltigen und umweltverträglichen Siedlungsentwicklung. Durch die Formulierung von raumordnerischen Festlegungen als Ziel der Raumordnung bewirkt der Landesentwicklungsplan eine strikte Bindungswirkung. Folglich gelten landesplanerische Festlegungen als verbindliche überörtliche Rahmenvorgaben für die Siedlungsentwicklung, welche sich insbesondere an die kommunale Bauleitplanung richten und somit die abschließende Raumnutzung unmittelbar steuern.

Leitung

Ministerium für Umwelt des Saarlandes

Beiträge

angrenzenden Regionen Deutschlands, Frankreichs und Luxemburgs

Regionalkommission Saarland-Lothringen-Luxemburg-Trier/Westpfalz

interregionaler SaarLorLux-Gipfel

Beteiligung nach §9 Raumordnungsgesetz

Ansprechpartner
Erstellungsdatum
2020