ELER-Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung (EPLR EULLE) Rheinland-Pfalz (Schwerpunkt LEADER)

ELER-Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung (EPLR EULLE) Rheinland-Pfalz (Schwerpunkt LEADER)

Grenzraum
Rheinland-Pfalz
Sprache(n)
Deutsch
Einleitung

In Rheinland-Pfalz legt das ELER-Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung (EPLR EULLE) dar, wie die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Rheinland-Pfalz umgesetzt wird.

Zusammenfassung

Die LEADER-Fördermaßnahme zeichnet sich durch einen „Bottom-Up-Ansatz“ aus, d.h. die Bevölkerung vor Ort entscheiden innerhalb der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) über die Lokale Integrierte Ländliche Entwicklungsstrategie (LILE) für ihre Region und wählt nach transparenten und objektiven Auswahlkriterien zu fördernde Vorhaben aus.  Damit die ländlichen Räume in Rheinland-Pfalz zukunftsfähig werden, stehen in der Förderperiode 2014-2020 in zwanzig ausgewählten LEADER Regionen nachhaltige Vorhaben und Prozesse im Mittelpunkt der Förderung. Darüber hinaus sollen die Innovations- und Wirtschaftskraft in den Regionen, die interkommunale Zusammenarbeit, der Tourismus und der Naturschutz gestärkt werden. Es ist das Ziel, eine nachhaltige strukturelle Weiterentwicklung der LEADER-Regionen zu erreichen, indem Antworten auf drängende Herausforderungen unserer Zeit entwickelt und erprobt werden. Hierzu zählen insbesondere der demografische Wandel, die Eindämmung des Klimawandels, der Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie der Umwelt- und Ressourcenschutz.

LEADER macht die Teilhabe ländlicher Räume und deren Bevölkerung an der Förderkulisse der EU möglich und leistet damit auch einen Beitrag, dass einerseits die Ziele der EU in ländlichen Räumen ankommen, umgesetzt werden und diese zur Europa 2020 Strategie beitragen können und andererseits zur Akzeptanzsteigerung und Bürgernähe der EU.

Inhalt

Das EPLR EULLE enthält im Handlungsschwerpunkt 3 „Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums“ die Rahmenbedingungen für LEADER, auf die sich in dieser Ausarbeitung konzentriert wird, da dieser Handlungsschwerpunkt den Fokus nicht auf land- oder forstwirtschaftliche Entwicklungsmaßnahmen legt, sondern auf die Regionalentwicklung des ländlichen Raumes insgesamt. Damit zielt dieser auf die Gestaltung der Lebens- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum.

In dem Handlungsschwerpunkt bzgl. LEADER sind die

  • Grundsätze der Anerkennung der Lokalen Aktionsgemeinschaften(LAG) (räumliche Voraussetzungen und Bedingungen hinsichtlich der Zusammensetzung und Organisation der LAG)
  • vorbereitende Unterstützung für den LEADER Ansatz (Förderung der externen Erstellung der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE)
  • Umsetzung der LILE (Förderung der Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der LILE)
  • Gebietsübergreifende, länderübergreifende und transnationale Kooperation
  • Förderung des LEADER-Managements und der Sensibilisierung (Förderung der mit der Verwaltung der Durchführung der LEADER-Entwicklungsstrategie verbundenen laufenden Kosten und Sensibilisierung)
  • als Maßnahmen formuliert.

Auf einen Aufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau  Landes Rheinland-Pfalz haben sich insgesamt 20 Lokale Aktionsgemeinschaften (Verbünde von lokalen Gebietskörperschaften im ländlichen Raum von Rheinland-Pfalz) mit jeweils einer ausgearbeiteten Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie, die in einem partizipativen Verfahren mit Akteuren der Zivilgesellschaft erarbeitet wurde, als LEADER Regionen beworben.

Die Prozessorganisation sowie die inhaltliche Erarbeitung der LILE sind ebenso förderfähig wie die Umsetzung der in der LILE enthaltenen Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen. Unterstützt werden dabei von der LAG ausgewählte Vorhaben, die im Einklang mit den Zielen des EPLR EULLE und den Zielen und Handlungsfeldern der jeweiligen LILE stehen. Dazu zählen insbesondere

  • kleine investive Maßnahmen,
  • Erstellung von innovativen Konzepten und Studien,
  • Fortbildungsveranstaltungen, Schulungen, Qualifizierungen und Weiterbildungen,
  • Durchführung kleinerer Modellprojekte.

Neben der Erstellung und Umsetzung der LILE sind  zur Qualitätssicherung sowie zum Kapazitätsaufbau auch die Stelle eines Regional-Managements förderfähig, um den laufenden Betrieb der LAG (Personal-, Schulungs-, Finanz-und Netzwerkosten, Studien ...) und die Verwaltung der Umsetzung der LILE sowie Kosten im Zusammenhang mit Öffentlichkeits-arbeit sicherzustellen.

Zusätzlich ist im EPLR EULLE Rheinland-Pfalz auch eine gebietsübergreifende, länderübergreifende und transnationale Kooperation mit anderen LEADER Regionen zur Förderung vorgesehen. Gefördert werden können die Vorbereitung bzw. Anbahnung sowie die Durchführung von Kooperationsvorhaben Darunter fallen sowohl die Kontaktaufnahme und gegenseitige Information als auch der konkrete Austausch von programm-und projektspezifischen Erfahrungen zwischen den LAGs sowie die Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Projekte. Auch die Förderung von Reisekosten zum Besuch von Partnerprojekten und Kosten für Dolmetscher und Übersetzung von Informationsmaterialien sind in díeser Maßnahme förderfähig. Da nahezu alle Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz entlang der deutsch – französischen, deutsch-luxemburgischen udn deutsch-belgischen Grenze Teile von unterschiedlichen LEADER Regionen sind, bietet diese Fördermöglichkeit in der Großregion die Basis für einen grenzüberschreitenden Austausch und die Umsetzung kleiner Projekte in den ländlich geprägten Teilräumen der Großregion.

Fazit

Der ländliche Raum ist Lebens- und Arbeitsraum eines großen Teils der rheinland-pfälzischen Bevölkerung und auch der Großregion. Leader ertüchtigt Akteure in ländlichen Gebieten, neue Wege auszuprobieren, um wettbewerbsfähig zu werden oder zu bleiben, um das Beste aus ihrem endogenen Potentialen zu machen und um Herausforderungen zu meistern, denen sie oft gegenüberstehen, wie z. B. der Alterung der Bevölkerung, ein geringes Dienstleistungsangebot und fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten.

Wesentliches Merkmal von LEADER ist der Bottom-up-Ansatz. Lokale Akteure aus der Bevölkerung, wirtschaftliche und soziale Interessengruppen sowie repräsentative öffentliche und private Institutionen sind aktiv an der Ausarbeitung und Umsetzung einer Entwicklungsstrategie sowie an der Auswahl der Projekte beteiligt, wodurch eine hohe Transparenz, Akzeptanz und Identifikation mit den durch EU-Mitteln geförderten Projekten gewährleistet wird.
Gleichzeitig tragen die europäischen Fördergelder aus dem ELER dazu bei, Innovationen in den LEADER Regionen zu testen und möglich zu machen sowie personelle Kapazitäten auf- und auszubauen. Dabei kann auch der Zugang zu anderen EU Fonds der Kohäsionspolitik erschlossen werden.

Kernaussagen

In ländlichen Räumen in Europa wohnen und arbeiten viele Bürger und Bürgerinnen. Mit einer Förderung als LEADER Region kann unterstützt durch EU Mittel aus dem ELER eine Stabilisierung der ländlichen Räume vorangetrieben werden und damit ein Beitrag zur wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Kohärenz geleistet werden.
Durch den bottom-up Ansatz in dieser Förderschiene wird der Bevölkerung in ländlichen Räumen eine direkte Teilhabe an EU-Fördermitteln ermöglichen.

Die im Rahmen von LEADER in Rheinland-Pfalz mögliche Förderung transnationaler Kooperationsmöglichkeiten in ländlich geprägten Grenzregionen bzw. Teilen der Großregion stellt einen guten Ansatz dar, um diese stärker miteinander zu vernetzen und gemeinsame Projekte anzustoßen.

Leitung

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Verfasser des Eintrags
Beiträge

In Rheinland-Pfalz haben sich in der aktuellen Förderperiode 20 Lokale Aktionsgemeinschaften um LEADER Förderung beworben und wurden ausgewählt: :

  • LAG Bitburg-Prüm
  • LAG Donnersberg und Lautrer Land
  • LAG Erbeskopf
  • LAG Hunsrück
  • LAG Mosel
  • LAG Moselfranken
  • LAG Pfälzer Bergland
  • LAG Pfälzerwald
  • LAG Rheinhessen Zellertal
  • LAG Vulkaneifel
  • LAG Welterbe Oberes Mittelrheintal
  • LAG Westerwald

Damit können nahezu alle Gebietskörperschaften entlang der Grenze zu Belgien, Frankreich und Luxemburg von der Förderung profitieren.

Ansprechpartner
Erstellungsdatum
2019