Les travailleurs frontaliers lorrains

Les travailleurs frontaliers lorrains

Grenzraum
Großregion SaarLorLux, Luxemburg
Sprache(n)
Französisch
Einleitung

Der vorliegende Artikel beschäftigt sich mit in Lothringen wohnhaften Grenzgängern, die in Luxemburg und in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen. Er hinterfragt die Rolle des Grenzgängers als Regulierungsmodus des Arbeitsmarkts.

Zusammenfassung

Das Grenzgängertum ist ein Phänomen, das in Europa seit Beginn der 2000er Jahre eine wachsende Zahl von Personen betrifft. Lothringen als bedeutender Arbeitskräftequelle und (vor der Gebietsreform) einziger, französischer Region mit gemeinsamen Grenzen mit 3 Ländern weist einen größeren Arbeitnehmerstrom in Richtung Luxemburg und einen zweiten in Richtung Deutschland auf, was es zu einem relevanten Untersuchungsgebiet macht, um die geographischen und wirtschaftlichen Dimensionen der grenzüberschreitenden Beschäftigung aufzuzeigen. Dabei wird das Grenzgängertum aufgrund seiner Heterogeneität als Regulierungsfaktor für den Arbeitsmarkt analysiert und darüber hinaus auch die rechtliche Standardisierung untersucht, die mit dem Status eines Grenzgängers einhergeht.

Inhalt

Im Zusammenhang mit der Erweiterung der Europäischen Union und einer intensiveren Mobilität innerhalb des europäischen Raums hinterfragt der vorliegende Artikel diese Beschäftigungsform des Grenzgängertums, von dem eine zunehmende Zahl von Personen in der Region Saar-Lor-Lux betroffen ist.

Der erste Teil des Artikels beschäftigt sich mit dem Phänomen des Grenzgängertums und umreißt dabei zunächst den geographischen Rahmen der Studie, nämlich den grenzüberschreitenden Raum der Großregion Saar-Lor-Lux. Dieser Raum, in dem mehrere Elemente (wie die geographische Nähe, gemeinsame Sprachen, die industrielle und bergbaugeprägte Vergangenheit, etc.) die Entwicklung der grenzüberschreitenden Beschäftigung begünstigen, gilt als Experimentierfeld für den europäischen Aufbau. Tatsächlich konzentrierte die Großregion im Jahre 2005 40 % der gesamten Grenzgängerströme des Europa der Fünfzehn (IBA, 2005) auf sich allein. Es werden sowohl die Problemstellungen des Grenzgängertums und insbesondere dessen Formen (Arten von Verträgen, …) aufgezeigt, als auch dessen räumliche Dimensionen (Fahrten, Wohnortmobilität,…) beleuchtet und dies - wie die Verfasser betonten - trotz der Schwierigkeiten, die der Mangel an einheitlichen Daten hervorrief.

Der zweite Teil des Artikels startet mit einer Darstellung der Entwicklung der Ströme und der Strukturierung des Phänomens in der Großregion. Danach wird die rechtliche Normierung mittels steuerlicher und sozialer Definitionen der grenzüberschreitenden Arbeit thematisiert. Denn der Grenzarbeitnehmer, der sich ja durch unterschiedliche Wohn- und Beschäftigungsstaaten definiert, ist «ein hybrides Wesen, das sich zwischen zwei Wirtschafts-, Gesetzgebungs- und oft auch zwischen zwei Kulturformen entwickelt» (Kessler, 1991). Die Definition kann jedoch unterschiedlich ausfallen, je nachdem ob sie aus dem Blickwinkel der Sozialversicherung oder dem der Besteuerung erfolgt. Aus sozialer Sicht wird die Definition des Grenzgängers durch die europäische Verordnung (CEE no 1408/71) und deren Anwendungsverordnung (CEE no 574/72) geliefert, die zu Beginn der 1970ger Jahre entstanden und seitdem (durch die am 1. Mai 2010 in Kraft getretene Verordnung CE N° 883/2004) abgeändert wurden. Was die steuerlichen Aspekte betrifft, so helfen bilaterale Besteuerungsvereinbarungen zwischen Ländern dabei, eine Doppelbesteuerung von Grenzgängern zu verhindern. Aber die grenzüberschreitende Arbeit zeigt auch die Grenzen der gegenwärtigen Koordination europäischer Belange auf. Es existieren nämlich beim Status des Grenzgängers folgende, strittige Punkte: das Renteneintrittsalter oder auch das Thema der Invalidität sind von einem Land zum nächsten sehr uneinheitlich und stellen ein Problem für gemischte Berufslaufbahnen (mit Beschäftigung in unterschiedlichen Ländern) dar.

Der letzte Teil beschreibt schließlich – eher in Zahlen ausgedrückt - die Profile von Grenzgängern und betont sowohl die große Vielfalt an Profilen innerhalb desselben Beschäftigungslandes, als auch insbesondere diejenige die je nach Ländern (und geographischer Spezialisierung) vorliegen: die Profile sind nämlich im Saarland mehr industriell geprägt, während sie in Luxemburg mehr in Richtung Dienstleistungen tendieren.

Fazit

Zu den wichtigsten Schlussfolgerungen aus dieser Studie gehören die nachfolgenden: das Grenzgängertum wird als Regulierungsfaktor für die regionalen Beschäftigungsmärkte innerhalb der Großregion vorgestellt. Es bietet in der Tat sowohl Möglichkeiten für eine quantitative Anpassung der Arbeitskräfte (Lothringen als Arbeitskräftepool für die angrenzenden Länder), als auch für eine qualitative (Nachfrage an qualifizierten Kräften in Luxemburg und dem Saarland wird durch Grenzgänger gedeckt). Diese verschiedenen Prozesse werden von spezifischen Regelungen flankiert, nämlich durch die europäische Regelung zur Koordination der Sozialversicherungssysteme und bilaterale Abkommen im Steuerbereich. Darüber hinaus gibt es Praxismaßnahmen, Kulturen und eine Geschichte innerhalb dieses grenzüberschreitenden Raums, die durch die Eisen und Stahlindustrie und den Bergbau geprägt wurden.

Vom Grenzgängertum sind hauptsächlich Personen betroffen, die in der Nähe der Grenzen wohnen: neun von zehn lothringische Grenzarbeitnehmer wohnten laut einer Erhebung der ‘INSEE’ (zur geographischen Konzentration) zu Beginn der 2000er Jahre weniger als 20 km von der Grenze entfernt. Es kennzeichnet sich ferner durch seine geographische Spezialisierung (die Profile der Grenzgänger im Saarland und in Luxemburg sind unterschiedlich).

Zwar ermöglichte die rechtliche Standardisierung eine Definition des Status von Grenzgängern durch die Festlegung klarer, sozialer und fiskalischer Regeln, aber dennoch bleiben bezüglich dieses Status strittige Punkte bestehen. Diese Begrenzungen können dann tatsächlich bei den Themen Rente oder Invalidität für diejenigen Grenzgängern zum Problem werden, die in mehreren, verschiedenen Ländern gearbeitet haben. 

Kernaussagen

Das Grenzgängertum ist ein strukturelles Phänomen, das in der Lokalökonomie verwurzelt ist. Es ermöglicht eine gewisse Regulierung des grenzüberschreitenden Arbeitsmarkts der Großregion, indem es Beschäftigungsangebote und -nachfragen auf jeweils der anderen Seite der Grenze bereitstellt. Nichtsdestotrotz zeigt dessen Tragweite aber auch die Grenzen in der europäischen Koordination auf. Die nationalen Grenzen bleiben nämlich sowohl in den statistischen Daten sichtbar (Definitionen, Datenerhebungsmethoden,…), als auch beispielsweise bei der Definition des Endes der Erwerbstätigkeit. 

Verfasser des Eintrags
Beiträge

Université de Lorraine

Centre d’études de populations, de pauvreté et de politiques socio-économiques (CEPS/INSTEAD)CEPS/INSTEAD)

Universität Luxemburg

Ansprechpartner
Erstellungsdatum
2019