Der Landesentwicklungsplan „Siedlung“ des Landes Saarland hat die Koordinierung verschiedenster Raumnutzungsansprüche zur Aufgabe. Diese Ansprüche an den Raum gilt es hinsichtlich deren überörtlichen Relevanz untereinander abzuwägen und bestimmte Raumfunktionen durch die Landesplanung zu sichern. Zur Erfüllung dieser Aufgabe werden im Landesentwicklungsplan „Siedlung“ des Saarlands Ziele und Grundsätze festgelegt, die die siedlungsstrukturelle Entwicklung betreffen oder diese tangieren. Neben textlichen Festlegungen hierzu, beinhaltet auch eine zeichnerische Karte des Landesentwicklungsplans „Siedlung“ Festlegungen der Raumordnung. Der Landesentwicklungsplan „Siedlung“ des Saarlands stellt ein landesweiter Raumordnungsplan dar, welcher auf die Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit der künftigen Siedlungsentwicklung des Landes abzielt.
Die Fachkommission hat sich auf der regionalen und der städtischen Ebene mit der Frage beschäftigt, mit welchen Strategien räumliche Ungleichheit und ein daraus resultierendes Gefühl des Abgehängtseins bei Teilen der Bevölkerung verhindert werden kann und hat neun strategische Ansätze formuliert , die sich mit dem Leitbild der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und der Unterstützung der Umsetzung dieses mit einer neuen Bund-Länder finanzierten Förderkulisse, der Stabilisierung der kommunalen Finanzen, der verstärkten Partizipation der Bürger, der Stabilisation ländlicher Abwanderungsregionen sowie einer stärkeren sozialen Durchmischung in Städten beschäftigen.