Vereinbarung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

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Zusammenfassung

Der Beitrag stellt die ganze Palette der Organe der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit dar, die an den Grenzen des französischen Festlands, das an acht Nachbarstaaten grenzt, entstanden sind, sowie gegebenenfalls ihre regionalen Unterabteilungen. Es gibt zunächst nationale Organe, d.h. Verbände (überall vorhanden), Organe nach französischem Recht („sociétés d’économie mixte locale“ [lokale gemischtwirtschaftliche Unternehmen] und europäische Distrikte) sowie Organe nach ausländischem Recht. Anschließend werden supranationale Organe vorgestellt (GÖZ, EVTZ, VEZ), die ihren Erfolg der rechtlichen Harmonisierung schulden. Andere Organe gehen jedoch zurück, die aus der Anfangsphase der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit hervorgingen (Arbeitsgemeinschaften).